
Bleifrei in die Zukunft
RoHS, Trinkwasser und zukunftssichere Werkstoffe für Armaturen und Hydraulikkomponenten
Stand: 07.09.2026
Blei war jahrzehntelang ein selbstverständlicher Bestandteil von Messing und Rotguss. Es verbessert die Zerspanbarkeit, senkt Werkzeugkosten und macht Gewinde sauber. Genau diese Selbstverständlichkeit endet gerade. Zwei Regelwerke wirken gleichzeitig auf denselben Werkstoff, und beide arbeiten mit festen Daten: die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU mit der Ausnahme 6(c) und die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 mit den europäischen Positivlisten.
Der Rechtsrahmen in zwei Sätzen
RoHS begrenzt Blei auf 0,1 Gewichtsprozent je homogenem Werkstoff, national umgesetzt in der ElektroStoffV. Die Trinkwasserrichtlinie erlaubt dauerhaften Trinkwasserkontakt nur für Werkstoffe, die in einer Positivliste geführt sind, vorbehaltlich der Übergangsregelungen bis 2032.
RoHS: die Ausnahme 6(c) und ihr Zeitplan
Ohne Ausnahme wären bleihaltige Kupferlegierungen in Elektro- und Elektronikgeräten unzulässig. Die Ausnahme 6(c) in Anhang III erlaubt bis zu 4 Prozent Blei in Kupferlegierungen. Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/2364 vom 08.09.2025, im Amtsblatt am 21.11.2025 veröffentlicht, wurde ihr Ablaufdatum einheitlich für alle Gerätekategorien auf den 30.06.2027 gelegt, die früher abweichende Sonderbefristung für Kategorie 11 entfiel. Am 12.12.2025 wurde fristgerecht ein weiterer Verlängerungsantrag gestellt. Nach Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie bleibt die Ausnahme bis zur Entscheidung der Kommission gültig, das Ablaufdatum ruht also. Planbar ist das nicht: Wird der Antrag abgelehnt, folgt in der Verwaltungspraxis eine Übergangsphase von zwölf bis achtzehn Monaten, ohne Rechtsanspruch und in der Dauer von der Kommission im Einzelfall festgelegt. In dieser Zeit müssen Requalifizierung, Werkzeuge, Dokumentation und Lagerabbau abgeschlossen sein.
Neu seit dem 1. Juli 2026: die Fußnote zu 6(c)
Seit dem 01.07.2026 gilt eine Fußnote zur Ausnahme 6(c), die nationale Umsetzung war bis zum 30.06.2026 fällig. Sie betrifft Geräte zur Abgabe an die Allgemeinheit, bei denen zugängliche Teile von Kindern in den Mund genommen werden können. Für diese Geräte gilt 6(c) nur bei Nachweis einer Bleifreisetzung von höchstens 0,05 Mikrogramm je Quadratzentimeter und Stunde und, bei beschichteten Teilen, einer Wirksamkeit von mindestens zwei Jahren. Für alle übrigen Geräte bleibt 6(c) unverändert anwendbar. Die Angabe konform gemäß 6(c) sollte trotzdem den nachgewiesenen Bleigehalt der Charge nennen, sonst bleibt eine Lücke in der technischen Dokumentation.
Gerät oder Bauteil: wo RoHS überhaupt greift
Eine häufige Fehleinschätzung betrifft den Anwendungsbereich. RoHS gilt für Geräte, nicht für einzelne Rohrleitungsteile. Ein rein hydraulischer Verteiler ohne elektrische Funktion ist kein Elektrogerät. Kommen Stellantrieb, Pumpe, Regler oder Wärmeübertrager hinzu, ist die Baugruppe im Regelfall ein Gerät, und dann gilt RoHS für alle homogenen Werkstoffe darin, inklusive der Armaturen. Maßgeblich sind die eigenständige Funktion, die Einordnung nach Artikel 3 und die Ausnahmen nach Artikel 2 Absatz 4, unter anderem für ortsfeste Großanlagen. Wärmepumpen fallen in der Regel unter Kategorie 1, Übergabe-, Haus-, Frischwasser-, Wohnungs- und Pufferladestationen in der Regel unter Kategorie 11. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung liegt beim Gerätehersteller, nicht beim Zulieferer der Armatur. Genau deshalb reicht es nicht, sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Kurz gefasst: Maßgeblich ist nicht die Werkstoffbezeichnung, sondern der nachgewiesene Bleigehalt je Charge und der Positivlisten-Eintrag des Werkstoffs.
Begriffe in diesem Beitrag:
bleifrei bedeutet höchstens 0,1 Prozent Blei und damit RoHS-Konformität ohne Ausnahmeregelung, bleiarm bedeutet höchstens 0,2 Prozent Blei und RoHS nur über die Ausnahme 6(c), bleihaltig bedeutet mehr als 0,2 Prozent Blei.
Werkstoffe im Vergleich, Stand September 2026. Grün bedeutet bleifrei mit höchstens 0,1 Prozent Blei und unbefristet gelistet, gelb bedeutet bleiarm mit höchstens 0,2 Prozent Blei, rot bedeutet bleihaltig und befristet.
Trinkwasser: Positivlisten ab dem 31. Dezember 2026
Parallel greift die Trinkwasserrichtlinie. Zum 31.12.2026 lösen die europäischen Positivlisten nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 die nationalen Bewertungssysteme ab, hinzu kommen die Konformitätsbewertung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/370 und die Kennzeichnung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/371. Für Deutschland bleibt bis dahin die UBA-Metall-Bewertungsgrundlage maßgeblich, aktuell in der Neufassung mit der 8. Änderung vom 09.07.2026, europäisch flankiert vom 4MS Common Approach Part B in der 24. Revision vom 10.08.2026.
Wichtig für die Praxis sind die Übergänge. Nach Artikel 3 dürfen national zugelassene Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile bis zum 31.12.2032 weiter zur Herstellung verwendet werden, solange am Zapfhahn 5 Mikrogramm Blei je Liter eingehalten werden. Produkte mit einer am 31.12.2026 gültigen Bescheinigung auf Basis der UBA-Bewertungsgrundlage dürfen national bis zum Ablauf des 30.12.2032 weiterverwendet werden, ab dem 31.12.2032 gilt allein der EU-Rahmen. Für Werkstoffe mit erhöhter Bleiabgabe endet diese Möglichkeit jedoch bereits am 11.01.2028.
Ab dem 12. Januar 2028: der neue Bleigrenzwert
Zum 12.01.2028 sinkt der Bleigrenzwert der Trinkwasserverordnung auf 5,0 Mikrogramm je Liter, der Prüfwert nach DIN EN 15664-1 wird von 5,0 auf 2,5 Mikrogramm je Liter halbiert. Davon zu trennen ist die Werkstoffzulassung: Die befristeten Einträge der UBA-Bewertungsgrundlage enden am 11.01.2028, und nach § 17 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung dürfen ab dem 12.01.2028 nur noch gelistete Werkstoffe neu eingebaut werden. Für das klassische Automatenmessing CW617N ist damit Schluss. Das betrifft nicht nur Neuentwicklungen, sondern jede Position, die 2028 noch im Katalog stehen soll.
Werkstoffe im Vergleich
Einstufung in dieser Übersicht: bleifrei bedeutet höchstens 0,1 Prozent Blei, bleiarm höchstens 0,2 Prozent, bleihaltig mehr als 0,2 Prozent. Maßgeblich bleibt der nachgewiesene Bleigehalt je Charge.
| Werkstoff | Bleigehalt (Pb) | Einstufung | RoHS | Trinkwasser (UBA-Positivliste) |
|---|---|---|---|---|
| CW617N-DW (CuZn40Pb2)
Pressmessing |
1,6 bis 2,2 % | bleihaltig | nur über Ausnahme 6(c), bis 30.06.2027 | Nr. 2.10.3.1, Gruppe B bis D, gültig bis 11.01.2028 |
| CW614N-DW (CuZn39Pb3)
Automatenmessing |
2,5 bis 3,5 % | bleihaltig | nur über Ausnahme 6(c), bis 30.06.2027 | Nr. 2.10.3.2, nur Gruppe C und D, gültig bis 11.01.2028 |
| CC499K (CuSn5Zn5Pb2-C)
Rotguss |
0,2 bis 3,0 % | bleihaltig | nur über Ausnahme 6(c), bis 30.06.2027 | Nr. 2.16.3.1, Gruppe B bis D, gültig bis 11.01.2028 |
| CW511L-DW (CuZn38As)
Standard, entzinkungsbeständig |
max. 0,2 % | bleiarm | 6(c) erforderlich, sobald Pb > 0,1 % | Nr. 2.5.3.1, Gruppe B bis D, gültig bis 11.01.2028 |
| CW510L-DW (CuZn42)
Standard, nicht entzinkungsbeständig |
max. 0,2 % | bleiarm | 6(c) erforderlich, sobald Pb > 0,1 % | Nr. 2.1.3.8, Gruppe B bis D, unbefristet |
| CW511L-DW (CuZn38As) niedrig Blei
entzinkungsbeständig |
max. 0,10 % | bleifrei | ohne Ausnahmeregelung konform | Nr. 2.5.3.2, Gruppe B bis D, unbefristet |
| CW510L-DW (CuZn42)
SferaTec-Lieferspezifikation, nicht entzinkungsbeständig |
max. 0,10 % | bleifrei | ohne Ausnahmeregelung konform | Nr. 2.1.3.8, Gruppe B bis D, unbefristet |
| CW724R-DW (CuZn21Si3P)
Siliziummessing |
max. 0,09 % | bleifrei | ohne Ausnahmeregelung konform | Nr. 2.19.3.1, Gruppe B bis D, unbefristet |
| CC470K (CuSn4Zn2PS-C)
Rotguss nach DIN SPEC 2701 |
max. 0,10 % | bleifrei | ohne Ausnahmeregelung konform | Nr. 2.17.3.1, Gruppe B bis D, unbefristet |
| Edelstahl 1.4301 (V2A)
1.4404, 1.4571 (V4A) |
kein Legierungsbestandteil | bleifrei | ohne Ausnahmeregelung konform | Nr. 1.1, im Passivzustand Gruppe A bis D, unbefristet; V4A mit höherer Chloridbeständigkeit |
Neue Werkstofftabelle, Stand 22.09.2026, zehn Zeilen und fünf Spalten. Sie ersetzt die bisherige Tabelle mit sieben Zeilen vollständig. Die Spalte Einstufung folgt der neuen Festlegung: bis 0,1 Prozent Blei bleifrei, bis 0,2 Prozent bleiarm, darüber bleihaltig.
Der Werkstoffname allein genügt nicht
Zwei Lieferungen desselben Werkstoffs können unterschiedliche Bleigehalte aufweisen. Entscheidend ist die chargenbezogene Analyse und die Lieferspezifikation, nicht die Kurzbezeichnung. Dieser Abschnitt steht auf der Seite genau einmal.
REACH kommt dazu
Blei ist als besonders besorgniserregender Stoff gelistet. Ab einem Massenanteil von 0,1 Prozent im Erzeugnis bestehen Informationspflichten in der Lieferkette und eine Meldepflicht zur SCIP-Datenbank. Das gilt unabhängig von RoHS und Trinkwasserrecht.
Nachweise, die zählen
Belastbar ist eine Umstellung erst mit nachvollziehbaren Unterlagen. Werks- und Materialzeugnisse sowie weitere Zertifikate stellen wir auf Wunsch bereit. Hinzu kommen die produktbezogenen Erklärungen zu RoHS, REACH und Trinkwasser sowie der Bezug auf den jeweiligen Positivlisten-Eintrag. Zusammengeführt wird das in der technischen Dokumentation nach DIN EN IEC 63000, die die Konformitätsbewertung des Gerätes trägt.
Der Umstellungspfad in sechs Schritten
Scope klären
Positionen den Gerätekategorien zuordnen und prüfen, wo RoHS greift.
Werkstoff festlegen
Auswahl nach Medium, Temperatur, Druck und Beanspruchung.
Muster und Nachweise
Bemusterung mit Werkstoffnachweisen, Zertifikaten und Konformitätserklärungen.
Freigabe
Erstmusterprüfung mit Dichtheits- und Druckprüfung, Funktionsprüfung und vollständiger Dokumentation nach dem eigenen Freigabeverfahren.
Dokumentation
Unterlagen nach DIN EN IEC 63000 sowie REACH- und SCIP-Status aktualisieren.
Serienumstellung
Termin, Zeichnungsstand und Lagerabbau abstimmen, ohne Lieferunterbrechung.
Fazit
Die Fristen liegen nah beieinander, die Vorlaufzeiten für Requalifizierung und Dokumentation sind länger als der Restzeitraum. Wer jetzt bemustert, entscheidet den Zeitpunkt selbst, statt ihn von einer Kommissionsentscheidung abhängig zu machen. Technisch ist der Wechsel gelöst, bleiarme und bleifreie Werkstoffe sind seit Jahren im Feld. Offen ist nur, wer die Umstellung plant und wer sie unter Zeitdruck nachholt.
Lieferfähigkeit: bleifreie und bleiarme Armaturen von SferaTec
Fristen lassen sich nur einhalten, wenn die passenden Werkstoffe rechtzeitig verfügbar sind. Ein großes Sortiment liefern wir bereits in CW511L-DW und CW724R-DW, alle weiteren Positionen fertigen wir kundenspezifisch bleifrei. Welche Ausführung für Ihren Artikel in Frage kommt, prüfen wir je Position.
Werkstoffe und Abmessungen
- Armaturen und Verschraubungen in CW511L-DW und CW724R-DW, Bleigehalt max. 0,1 %
- Edelstahlausführungen in V2A und V4A
- Weitere Positivlisten-Werkstoffe projektbezogen, etwa CW510L-DW oder bleifreier Rotguss CC470K
- Standardabmessungen von G 1/4 bis G 2½, kleinere und größere Nennweiten projektbezogen und mit Mindestmenge
Nachweise zu jeder Position
- Werkstoffnachweis mit dem zugehörigen Eintrag der Positivliste
- Chargenbezogene Werkstoffanalyse mit ausgewiesenem Bleigehalt
- RoHS-Konformitätserklärung ohne Rückgriff auf die Ausnahme 6(c), sofern der Bleigehalt des Werkstoffs 0,1 % nicht überschreitet
Beschichtung als Option
Für zusätzlichen Korrosionsschutz bieten wir eine galvanische Hochleistungsbeschichtung an. Sie ist frei von Chrom, Blei, Kobalt und Cyaniden, vom Umweltbundesamt bewertet und in der 4MS-Liste sowie in der ersten Fassung der EU-Positivliste geführt. Die Beschichtung ergänzt den Grundwerkstoff, sie ersetzt ihn nicht. Für Trinkwasseranwendungen muss auch ein beschichtetes Teil aus einem Werkstoff der Positivliste bestehen.
Häufige Fragen zu RoHS, Trinkwasser und Werkstoffen
Warum ist Blei in Messing und Rotguss überhaupt ein Thema?
Die RoHS-Richtlinie begrenzt Blei auf 0,1 Gewichtsprozent je homogenem Werkstoff. Automatenmessing und viele Rotgussausführungen liegen deutlich darüber und sind heute nur über die Ausnahme 6(c) in Anhang III zulässig, die bis zu 4 Prozent Blei in Kupferlegierungen erlaubt.
Wie ist der aktuelle Stand der Ausnahme 6(c)?
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/2364 vom 08.09.2025, Amtsblatt vom 21.11.2025, wurde das Ablaufdatum einheitlich für alle Gerätekategorien auf den 30.06.2027 gelegt. Im Dezember 2025 wurde fristgerecht ein weiterer Verlängerungsantrag gestellt, bis zur Entscheidung der Kommission bleibt die Ausnahme gültig.
Was hat sich zum 01.07.2026 geändert?
Seither gilt eine Fußnote zu 6(c). Sie betrifft Geräte zur Abgabe an die Allgemeinheit, deren zugängliche Teile von Kindern in den Mund genommen werden können. Dort verlangt 6(c) zusätzlich den Nachweis einer Bleifreisetzung von höchstens 0,05 Mikrogramm je Quadratzentimeter und Stunde und, bei beschichteten Teilen, eine Wirksamkeit von mindestens zwei Jahren. Für die übrigen Geräte bleibt 6(c) unverändert anwendbar.
Ist Rotguss damit erledigt?
Nein, aber die Auswahl ist klein. Trinkwasserseitig sind zwei Zusammensetzungen gelistet: CC499K (Nr. 2.16.3.1) befristet bis 11.01.2028 und CC470K (Nr. 2.17.3.1) unbefristet, zusätzlich in der EU-Positivliste unter Eintrag 1657. Wer über 2028 hinaus plant, fordert CC470K nach DIN SPEC 2701 mit Blei höchstens 0,10 Prozent, muss aber den hohen Kupferanteil einpreisen.
Gilt RoHS für mein Bauteil oder für mein Gerät?
Maßgeblich ist das Gerät. Rein hydraulische Verteiler und Rohrleitungsteile fallen für sich genommen nicht unter RoHS. Kommen Stellantrieb, Pumpe, Regler oder Wärmeübertrager hinzu, gilt RoHS im Regelfall über das Gerät: Wärmepumpe in der Regel Kategorie 1, Übergabe-, Haus-, Frischwasser-, Wohnungs- und Pufferladestation in der Regel Kategorie 11. Ausnahmen nach Artikel 2 Absatz 4, etwa für ortsfeste Großanlagen, sind zu prüfen.
Was ändert sich zum 31.12.2026 im Trinkwasserbereich?
Die europäischen Positivlisten nach Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 lösen die nationalen Bewertungsgrundlagen ab, hinzu kommen die Konformitätsbewertung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/370 und die Kennzeichnung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/371.
Was passiert mit bereits zertifizierten Bestandsprodukten?
Produkte mit einer am 31.12.2026 gültigen Bescheinigung auf Basis der UBA-Bewertungsgrundlage dürfen national bis zum Ablauf des 30.12.2032 weiterverwendet werden, ab dem 31.12.2032 gilt allein der EU-Rahmen. Für Werkstoffe mit erhöhter Bleiabgabe endet diese Möglichkeit bereits am 11.01.2028.
Reicht die Werkstoffbezeichnung als Nachweis?
Nein. Innerhalb einer Norm sind unterschiedliche Zusammensetzungen zulässig. Bei CW511L-DW erlaubt die Norm bis 0,2 Prozent Blei, der unbefristete Eintrag 2.5.3.2 verlangt höchstens 0,10 Prozent Blei, Arsen 0,02 bis 0,10 Prozent und Nickel höchstens 0,10 Prozent. Verlangt werden sollte die Analyse je Charge.
Welche Werkstoffe sind ohne Ausnahmeregelung konform?
Alle Werkstoffe mit höchstens 0,1 Prozent Blei, in diesem Beitrag als bleifrei bezeichnet: CW511L-DW in der Variante niedrig Blei, CW510L-DW in der SferaTec-Lieferspezifikation, CW724R-DW mit maximal 0,09 Prozent, Rotguss CC470K nach DIN SPEC 2701 sowie Edelstahl V2A und V4A. Die Standardausführungen von CW511L-DW und CW510L-DW liegen bei maximal 0,2 Prozent Blei, gelten damit als bleiarm und brauchen für RoHS weiterhin die Ausnahme 6(c).
Warum ist CW510L-DW bei SferaTec nicht die erste Option?
CW510L-DW ist nicht entzinkungsbeständig. Die Standardausführung liegt zudem bei maximal 0,2 Prozent Blei und ist damit nur bleiarm, bleifrei ist erst die SferaTec-Lieferspezifikation mit maximal 0,10 Prozent. Für Trinkwasseranwendungen bevorzugen wir deshalb CW511L-DW in der Variante niedrig Blei oder CW724R-DW.
Was ist bei der Umstellung technisch zu beachten?
Bleifreie und bleiarme Legierungen zerspanen und verformen sich anders als Automatenmessing. Zu prüfen sind Gewindegeometrie, Dichtheit, Lötbarkeit und Dauerfestigkeit. Deshalb sollte bemustert werden, solange Zeit für einen ordentlichen Freigabelauf bleibt.
Fragen zur Umstellung
Schicken Sie uns Ihre Artikelliste. Wir prüfen Position für Position, welcher Werkstoff heute konform ist, was bleiarm lieferbar ist und wo eine Umstellung sinnvoll ist. Sie erhalten eine Rückmeldung mit Werkstoffvorschlag, Nachweislage und Liefersituation.
SferaTec Gebäudetechnik GmbH, Cliev 16, 51515 Kürten, T +49 2207 84 64 491, kluth@sferatec.de



