SferaTec Gebäudetechnik Vertriebs GmbH

Komponenten + Konzepte für hydraulische Systeme

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Ihre Bestellungen und die Auftragsabwicklung.
Durch Ihre Bestellung werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Ihre Einkaufsbedingungen gelten für uns nicht, auch dann nicht, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.


1.) Allgemeines


Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen u.w. sind unverbindlich.  

Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind nur  annähernd. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten,  Auftragsbestätigungen oder Rechnungen, dürfen von uns berichtigt werden.  Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in  offensichtlichem Widerspruch zu unseren Verkaufsunterlagen stehen, müssen  wir ablehnen. Technische Änderungen vorbehalten.

2.) Angebote

Unsere Angebote sind kostenlos und freibleibend.

3.) Aufträge

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt unverzügliche Lieferung, ohne separate Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

Die Annullierung von Aufträgen ist nur mit unserem Einverständnis und gegen Ersatz des uns entstandenen Schadens zulässig. Bei Annullierung eines Auftrages behalten wir uns das Recht vor, Annullierungskosten für das bearbeitete und anderweitig nicht mehr verwendbare Material, sowie für sonstige bereits geleistete Arbeiten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Das Material aus sogenannten Rahmen- oder Abrufaufträgen ist innerhalb eines Jahres ab Datum unserer Auftragsbestätigung abzunehmen und entsprechend unseren AGB zu bezahlen.

4.) Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung. Die Preise sind freibleibend. Wir sind berechtigt, bei Erhöhung unserer Einstandskosten, insbesondere bei steigenden Metallpreisen, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Die Rechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise gelten ab Lager Kürten.

5.) Lieferzeiten

Lieferzeiten sind in jedem Falle unverbindlich und beziehen sich auf den Abgang ab Lager Kürten. Schadensersatzansprüche können wegen nicht pünktlicher Lieferung nicht geltend gemacht werden. Ebenso wenig erwächst dem Käufer daraus das Recht zum Rücktritt. Lieferzeiten werden aufgehoben durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Material-, Betriebs- und Transportstörungen jeder Art. In diesem Fall sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ihnen hieraus Schadensersatzansprüche zustehen. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig!

6.) Lieferungen

Lieferungen erfolgen unter € 1.250,00 Nettowarenwert ab Lager Kürten.

Ab € 1.250,00 Nettowarenwert aufwärts frachtfrei innerhalb der deutschen Grenzen. Ausdehnungsgefäße werden ausschließlich ab Werk Kürten geliefert. Bei Postsendungen berechnen wir das voll ausgelegte Porto. Alle Rücksendungen, die wir nicht verschuldet haben, müssen franko erfolgen. Eine Anerkennung der Rücksendung oder Gutschrifterteilung behalten wir uns vor! Eine von uns erteilte Gutschrift berechtigt ausschließlich zur Verrechnung. Barauszahlungen erfolgen nicht! Bei Rechnungswerten unter € 25,00 Nettowarenwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,00.

7.) Verpackungskosten

Bei Aufträgen bis € 300,00 Nettowert = € 4,00
Bei Aufträgen bis € 1.250,00 Nettowert = € 5,00

8.) Versand

Die Gefahr für die Sendungen geht bei Verlassen des Lagers auf Sie über.

Der günstigste und schnellste Versandweg wird von uns selbst gewählt.

9.) Zahlung Unsere Rechnungen sind zahlbar in €, porto- und spesenfrei in Kürten.

Die Rechnungsbeträge sind am 30. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, können 2% Skonto abgezogen werden. Bei Vorauszahlungen und Nachnahme gewähren wir 3% Skonto. Stichtag für die Skontoberechnung ist das Datum des Zahlungseingangs. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen, und zwar 1% mehr als der Bankkredit kostet. Wechselannahmen behalten wir uns vor. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach der Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen berechnen wir in banküblicher Höhe. Bei Zahlung durch Wechsel wird kein Skonto gewährt. Werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so werden unsere Forderungen sofort fällig und zukünftige Leistungen können, nach unserer Wahl nur gegen Vorkasse geleistet werden oder wir sind berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Bei Zahlung mit Wechsel auch ohne Rücksicht auf die Laufzeit der hereingegebenen Wechsel. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen und Beanstandungen ist nicht statthaft. Ebenso ist die Aufrechnung gleich welcher Art ausgeschlossen.

10.) Mängelrügen

Mängelrügen wegen Umfang und Art der Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei uns eingehen. Wenn Sie Mängel selbst beseitigen wollen, müssen Sie vorher unsere Genehmigung einholen. Für Ausdehnungsgefäße gilt, dass Beanstandungen nur bearbeitet werden können, wenn die Wartungen nach DIN EN 12828 nachgewiesen werden können.

11.) Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, auch bis zur völligen Einlösung von Schecks oder Wechseln, unser Eigentum. Dies gilt auch bei Weiterveräußerungen an Dritte.

12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Berechnung und Lieferung ab Lager Kürten ist der Erfüllungsort für beide Teile Kürten. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kürten, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, oder nach unserer Wahl das übergeordnete Landgericht.

13.) Rechtswirksamkeit

Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig ist oder wird, so soll das gelten, was im Rahmen des rechtlich zulässigen, der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

14.) Weitere Bestimmungen

Bei Lieferungen in das Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat, oder mitteilt, oder diese auch auf Schriftstücke des Käufers insbesondere Bestellungen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es gelten die AGB in jeweils neuester Ausführung.

 

Stand 02/2023